Ehen, die nichtig sind
Die Praxis der Polygamie
Es ist verboten, jemanden zu heiraten, der bereits verheiratet ist. Wenn eine verheiratete Person vor der Scheidung eine neue Person heiratet, hat die Ehe keine Rechtsgültigkeit. Wenn ein Ehemann oder eine Ehefrau aufgrund einer Güterteilung rechtmäßig getrennt wurde, können nur sie eine neue Person heiraten. Wer der Bigamie für schuldig befunden wird, dem drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 10.000 bis 50.000 NRS.
Ehe ohne Zustimmung
Wird eine Ehe ohne Zustimmung der Braut oder des Bräutigams geschlossen, drohen der gewalttätigen Partei bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von NRS 20.000
Heirat eines Kindes
Die Eheschließung ist für Personen über 20 Jahren legal. Das Zwingen oder Manipulieren eines Minderjährigen zur Eheschließung ist gesetzeswidrig und strafbar. Jedem, der wegen Kinderehe verurteilt wird, drohen bis zu drei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von NRS 30.000.
Inzestuöse Ehe
Wird eine solche Ehe ohne Zustimmung der Parteien geschlossen, ist sie nichtig.